Veränderten Regelungen zur Inanspruchnahme der Notbetreuung

Liebe Eltern,

ab Montag, den 27.04.2020 greifen die veränderten Regelungen zur Inanspruchnahme der schulischen Notbetreuung. Über die Ergänzungen möchte ich Sie hier in Kenntnissetzen.

Anspruch besteht nun für:

  • Familien, in denen ein Elternteil in einer systemrelevanten Berufsgruppen arbeitet
  • Alleinerziehende Eltern, sofern keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht.
  • Unabhängig von der beruflichen Situation der Eltern sind Kinder, für die Betreuung unter Gesichtspunkten des Kinderschutzes notwendig ist, mit einer Entscheidung des Jugendamtes/des Regionalen Sozialen Dienstes anspruchsberechtigt. Dieses gilt auch für Kinder aus Familien mit besonders herausfordernden familiären Situationen. In diesen Fällen können die Einrichtungen im Einzelfall Betreuungsangebote unterbreiten.

Als Alleinerziehend gilt, wer  ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden ist und nicht mit einem anderen Erwachsenen, jedoch mit Ihrem Kind oder Ihren Kindern in ständiger Haushaltsgemeinschaft zusammenleben.

Auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finden Sie sowohl eine Tabelle der systemrelevanten Berufsgruppen als auch eine Selbsterklärung zum Download.

Der Senat weist hier auch nochmals ausdrücklich daraufhin, dass in jedem Fall die bisherige häusliche Betreuung Vorrang hat. Folglich gibt es weiterhin keinen Anspruch auf Notbetreuung, sofern es im Einzelfall eine Möglichkeit zur häuslichen Betreuung gibt.

https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/notbetreuung/

Wir wissen, dass wir weiterhin in einer sehr angespannten Situation leben. Von unserer Seite planen wir die Notbetreuung für Ihre Kinder bestmöglich. Wir bitten Sie daher um entsprechende Unterstützung. Auch um die Portionen für die Essensversorgung adäquat an den Anbieter weitergeben zu können und den Bedarf an Betreuungspersonal planen zu können, bitten wir Sie um rechtzeitige Information (zwei Tage vorher) über den Betreuungsumfang Ihres Kindes.  

Wir freuen uns alle auf ein Wiedersehen in der Schule und wünschen Ihnen alles erdenklich Gute.

Mit freundlichen Grüßen

S. Bachmann, Schulleiterin


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