Ihr Hortvertrag in drei Schritten
1. Schritt
Den Antrag für den Vertrag auf ergänzende Betreuung (Hort) geben Sie bitte in der Schule bei der Hortleitung (Raum 107) ab.
(Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf unserer Homepage unter Ablaufplan zur Hortanmeldung und unter https://www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/)
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die:
Gutscheinstelle des Jugendamtes Pankow
Fröbelstr. 17
10405 Berlin
Haus 4
Tel: (030) 90295-0
Fax: (030) 90295-5671
Nach Prüfung des Bedarfes sind
folgende Module möglich:
06.00 Uhr – 07.30 Uhr
13.30 Uhr – 16.00 Uhr
06.00 Uhr – 16.00 Uhr
13.30 Uhr – 18.00 Uhr
06.00 Uhr – 18.00 Uhr
Diese Angaben gelten für Schul- und Ferienzeiten
2. Schritt
Bei positivem Bescheid schließen Sie im Anschluss einen Vertrag mit der Hortkostenstelle im Schulamt ab.
Dies läuft über den postalischen Weg.
Neben dem Vertrag erhalten Sie eine Bescheinigung, welche Sie bei der Hortleitung unserer Schule (Raum 107) im Original abgeben.
Schulamt – Hortkostenstelle
Fröbelstr. 17
10405 Berlin
Haus 9
Öffnungszeiten:
Dienstag: 9–12 Uhr
Donnerstag: 15–18 Uhr
Freitag: 9–12 Uhr
3. Schritt
Eine Kopie Ihres Vertrages oder die Mitteilung über die Registrierung eines Vertrages geben Sie bitte spätestens am ersten Tag der Betreuung Ihres Kindes bei der Hortleitung ab, da Ihr Kind sonst keine Betreuung in Anspruch nehmen kann.
Ablaufplan zur Hortanmeldung:
Um einen Hortplatz für Ihr Kind geltend zu machen, müssen Sie bei dem Jugendamt Ihres Bezirkes einen Antrag auf erweiterte Förderung stellen.
Antrag für die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort)
Formulare Berlin
Diesen ausgefüllten Antrag geben Sie bitte bei uns in der Schule ab und wir leiten ihn an das zuständige Jugendamt (wohnortabhängig) weiter.
Vom Jugendamt erhalten Sie zwei Dokumente zurück.
BESCHEINIGUNG:
Zur Vorlage an der Schule. Mit diesem Dokument wissen wir, dass Ihr Kind einen Anspruch auf Hortbetreuung hat und in welchem zeitlichen Umfang.
BESCHEID:
Dieser Bescheid dient zur Vorlage bei der Hortkostenstelle in Pankow (Fröbelstraße 17 ,
10405 Berlin). Mit diesem Bescheid und der Schulbescheinigung (erhältlich im Sekretariat) wird dort der Hortvertrag abgeschlossen.
Auch hier erhalten Sie zwei Dokumente.
MITTEILUNG ÜBER DIE REGISTRIERUNG EINES VERTRAGES:
Zur Vorlage an der Schule. Somit wissen wir, dass Sie alles in die Wege geleitet haben und das Amt alle Dokumente von Ihnen, für einen Hortplatz, erhalten hat.
VERTRAG:
Dieser ist zwei Jahre gültig und ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Bitte beachten Sie, sollte Ihr Kind eine Klassenstufe wiederholen, Sie nach Ablauf (der gültigen zwei Jahre) einen Antrag auf Erweiterung, für ein weiteres Schuljahr, bei dem zuständigen Jugendamt stellen müssen.
Klassenstufe fünf und sechs:
Ihr Vertrag läuft in der Regel bis zum Ende des Schuljahres der vierten Klasse. Sollten Sie auch nach der vierten Klasse einen Hortplatz für Ihr Kind benötigen, muss dies gesondert beantragt werden.
Auch in diesem Fall wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das zuständige Jugendamt und bitten um Fortführung Ihres bestehenden Hortvertrages für Klassenstufe fünf und sechs.
Anträge zur Hortbetreuung können jederzeit gestellt und bestehende Verträge jederzeit gekündigt werden.
KOSTENBESCHEID:
Mit dem Kostenbescheid erhalten Sie eine Übersicht über die anfallenden Hortkosten. Diese sind an das Jugendamt zu entrichten.
Bitte beachten Sie, dass wir als Hort / Schule an der Berechnung oder mit der Bezahlung der Hortkosten nichts zu tun haben.