Hortvertrag

Ihr Hortvertrag in drei Schritten

Der Hortvertrag in Berlin ist für die ersten drei Schuljahre kostenfrei. Auch das Mittagessen ist für SchülerInnen der ersten bis sechsten Klasse kostenfrei!

1. Schritt

Den Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der offenen Ganztagsschule eföB geben Sie bitte in der Schule bei der Hortleitung (Raum 107) ab.

Den Antrag finden Sie auf der Homepage https://www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/) unter der Rubrik:

Ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt (eFöB)
Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der offenen Ganztagsschule eföB

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die:

Gutscheinstelle des Jugendamtes Pankow

Nach Prüfung des Bedarfes sind
folgende Module möglich:

06.00 Uhr – 07.30 Uhr
13.30 Uhr – 16.00 Uhr
06.00 Uhr – 16.00 Uhr
13.30 Uhr – 18.00 Uhr
06.00 Uhr – 18.00 Uhr

Diese Angaben gelten für Schul- und Ferienzeiten

2. Schritt

Bei positivem Bescheid schließen Sie im Anschluss einen Vertrag mit der Hortkostenstelle im Jugendamt ab.

Dies läuft über den postalischen Weg. (Nur für Eltern aus dem Bezirk Pankow)

Eltern die aus dem Bezirk Mitte kommen, müssen persönlich bei der Hortkostenstelle in Pankow einen Vertrag abschließen.

Jugendamt – Hortkostenstelle
Fröbelstr. 17
10405 Berlin

Öffnungszeiten:

Dienstag: 9–12 Uhr
Donnerstag: 15–18 Uhr
Freitag: 9–12 Uhr

3. Schritt

Eine Kopie Ihres Vertrages oder die Mitteilung über die Registrierung eines Vertrages geben Sie bitte spätestens am ersten Tag der Betreuung Ihres Kindes bei der Hortleitung ab, da Ihr Kind sonst keine Betreuung in Anspruch nehmen kann.

Ablaufplan zur Hortanmeldung:

Um einen Hortplatz für Ihr Kind geltend zu machen, müssen Sie bei dem Jugendamt Ihres Bezirkes einen Antrag auf erweiterte Förderung stellen.
Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der offenen Ganztagsschule eföB
Formulare Berlin

Diesen ausgefüllten Antrag geben Sie bitte bei uns in der Schule ab und wir leiten ihn an das zuständige Jugendamt (wohnortabhängig) weiter.
Vom Jugendamt erhalten Sie zwei Dokumente zurück.
BESCHEINIGUNG:
Zur Vorlage an der Schule. Mit diesem Dokument wissen wir, dass Ihr Kind einen Anspruch auf Hortbetreuung hat und in welchem zeitlichen Umfang.
BESCHEID: Folgender Schritt ist nur für Eltern aus dem Bezirk Mitte!!!
Dieser Bescheid dient zur Vorlage bei der Hortkostenstelle in Pankow (Fröbelstraße 17 ,
10405 Berlin). Mit diesem Bescheid und der Schulbescheinigung (erhältlich im Sekretariat) wird dort der Hortvertrag abgeschlossen.
Auch hier erhalten Sie zwei Dokumente.
MITTEILUNG ÜBER DIE REGISTRIERUNG EINES VERTRAGES:
Zur Vorlage an der Schule. Somit wissen wir, dass Sie alles in die Wege geleitet haben und das Amt alle Dokumente von Ihnen, für einen Hortplatz, erhalten hat.
VERTRAG:
Dieser ist drei Jahre (ab Antragsstellung für ErstklässlerInnen) gültig und ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Sollte Ihr Kind eine Klassenstufe wiederholen, müssen Sie nach Vertragsablauf einen Antrag auf Erweiterung für ein weiteres Schuljahr bei dem zuständigen Jugendamt stellen.


Klassenstufe vier:

Ab Klassenstufe vier ist der Hort kostenpflichtig. Hier müssen Sie einen erneuten Antrag stellen und einen Einkommensnachweis erbringen. Anhand Ihrer Einkünfte werden dann die Kosten für eine Hortbetreuung erstellt.
Klassenstufe fünf und sechs:
Ihr Vertrag läuft in der Regel bis zum Ende des Schuljahres der vierten Klasse. Sollten Sie auch nach der vierten Klasse einen Hortplatz für Ihr Kind benötigen, muss dies gesondert beantragt werden.
Auch in diesem Fall wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das zuständige Jugendamt und bitten um Fortführung Ihres bestehenden Hortvertrages für Klassenstufe fünf und sechs.
Anträge zur Hortbetreuung können jederzeit gestellt und bestehende Verträge jederzeit gekündigt werden.

KOSTENBESCHEID:
Mit dem Kostenbescheid erhalten Sie eine Übersicht über die anfallenden Hortkosten. Diese sind an das Jugendamt zu entrichten.
Bitte beachten Sie, dass wir als Hort / Schule an der Berechnung oder mit der Bezahlung der Hortkosten nichts zu tun haben.