Ihr Betreuungsvertrag in drei Schritten
Der Hortvertrag in Berlin ist für die ersten drei Schuljahre kostenfrei. Auch das Mittagessen ist für SchülerInnen der ersten bis sechsten Klasse kostenfrei!
1. Schritt
Den Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der offenen Ganztagsschule eföB geben Sie bitte in der Schule bei der koordinierenden Fachkraft (Raum 107) ab.
Eine Bearbeitung in den Ferien ist nur eingeschränkt möglich. Daher bitten wir Sie, die Dokumente rechtzeitig vor den Ferien abzugeben.
Bitte benutzen Sie hierfür folgenden Antrag.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die:
Gutscheinstelle des Jugendamtes Pankow
Nach Prüfung des Bedarfes sind
folgende Module möglich:
06.00 Uhr – 07.30 Uhr
13.30 Uhr – 16.00 Uhr
06.00 Uhr – 16.00 Uhr
13.30 Uhr – 18.00 Uhr
06.00 Uhr – 18.00 Uhr
Diese Angaben gelten für Schul- und Ferienzeiten
2. Schritt
Bei positivem Bescheid schließen Sie im Anschluss einen Vertrag mit der Hortkostenstelle im Jugendamt ab.
Dies läuft über den postalischen Weg. (Nur für Eltern aus dem Bezirk Pankow)
Eltern die aus dem Bezirk Mitte kommen, müssen persönlich bei der Hortkostenstelle in Pankow einen Vertrag abschließen.
Jugendamt – Hortkostenstelle
Fröbelstr. 17
10405 Berlin
Öffnungszeiten:
Dienstag: 9–12 Uhr
Donnerstag: 15–18 Uhr
Freitag: 9–12 Uhr
3. Schritt
Eine Kopie Ihres Vertrages oder die Mitteilung über die Registrierung eines Vertrages geben Sie bitte spätestens am ersten Tag der Betreuung Ihres Kindes bei der Hortleitung ab, da Ihr Kind sonst keine Betreuung in Anspruch nehmen kann.
Ablauf zur Anmeldung in der ergänzenden Betreuung
Um einen Platz für Ihr Kind in der ergänzenden Betreuung geltend zu machen, müssen Sie bei dem Jugendamt Ihres Bezirkes einen Antrag auf ergänzende Förderung stellen.
Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der offenen Ganztagsschule BeB
Formulare Berlin
Diesen ausgefüllten Antrag geben Sie bitte bei uns in der Schule ab und wir leiten ihn an das zuständige Jugendamt (wohnortabhängig) weiter. Bitte achten sie auf das richtige Dokument für die offene Ganztagsschule.
Vom Jugendamt erhalten Sie zwei Dokumente zurück.
BESCHEINIGUNG:
Mit diesem Dokument wissen wir, dass Ihr Kind einen Anspruch auf einen Platz in der Betreuung hat und in welchem zeitlichen Umfang. Damit haben Sie aber noch keinen Anspruch auf eine Betreuung.
BESCHEID: Folgender Schritt ist nur für Eltern aus dem Bezirk Mitte!
Dieser Bescheid dient zur Vorlage bei der Hortkostenstelle in Pankow
(Fröbelstraße 17,10405 Berlin).
Mit diesem Bescheid und der Schulbescheinigung (erhältlich im Sekretariat) wird dort der Vertrag abgeschlossen.
Auch hier erhalten Sie zwei Dokumente.
MITTEILUNG ÜBER DIE REGISTRIERUNG EINES VERTRAGES:
Zur Vorlage an der Schule. Somit wissen wir, dass Sie alles in die Wege geleitet haben und das Amt alle Dokumente von Ihnen, für einen Platz in der Betreuung erhalten hat.
VERTRAG:
Dieser wird immer für einen Zeitraum von drei Jahren (1.-3. Klasse und 4.-6. Klasse) geschlossen und ist für Ihre Unterlagen bestimmt. In der Schule geben Sie lediglich eine Kopie der Vorderseite und der Seite mit den Unterschriften ab.
Klassenstufe vier:
Ab Klassenstufe vier ist die ergänzende Betreuung kostenpflichtig. Hier müssen Sie erneut einen Antrag stellen und einen Einkommensnachweis erbringen. Anhand Ihrer Einkünfte werden dann die Kosten für eine Betreuung erstellt. Dieser Vertrag ist ebenfalls 3 Jahre gültig (4.- bis 6. Klassen)
Klassenstufe fünf und sechs:
Sollten Sie in den Klassenstufen fünf und sechs keine Betreuung im BeB in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie Ihren bestehenden Vertrag kündigen.
Anträge zur ergänzenden Betreuung können jederzeit gestellt und bestehende Verträge jederzeit gekündigt werden.
KOSTENBESCHEID:
Mit dem Kostenbescheid erhalten Sie eine Übersicht über die anfallenden Kosten. Diese sind an das Jugendamt zu entrichten.
Bitte beachten Sie, dass wir als offene Ganztagsschule an der Berechnung oder mit der Bezahlung der Betreuungskosten nichts zu tun haben.